Ihr Unterstützung, unsere Hilfe...

Herzlich Willkommen bei der

Bundearbeitsgemeinschaft Rettungs- & Hundeführender Vereinigungen 

Wir sind eine bundesweite und international tätige, gemeinnützige Körperschaft.                                                                                

Unsere Hauptaufgabe ist die Ausbildung von Rettungshundeteams auf höchstem Leistungsniveau und deren  

Einsatzfähigkeit rund um die Uhr sicherzustellen.

Die Partner der BAG - RHV stehen kostenfrei sämtlichen Behörden mit öffentlichen Sicherheitsaufgaben zur Verfügung und können rund um die Uhr direkt oder über jede Polizeidienstelle alarmiert werden. 

Um diesen Leistungen gerecht zu werden, sind wir auf Ihre Hilfe und Unterstützung angewiesen. 

 

Ihre Unterstützung

 

Alle Aufgaben der BAG - RHV werden ehrenamtlich durchgeführt, die Finanzierung erfolgt über Spenden, Sponsoren und natürlich Eigenleistungen der Mitglieder.

Einsätze sind für Alarmierende wie auch die gesuchten Menschen kostenlos.

Die BAG - RHV ist eine eingetragene und als gemeinnützige anerkannte Körperschaft. Für Spenden können daher vom Finanzamt anerkannte Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbestätigungen) ausgestellt werden. Rettungshundearbeit ist zeitaufwendig und kostspielig, insbesondere die mehrjährige Ausbildung für Hund und Mensch erfordert immense Investitionen für

 

  • Persönliche Schutzausrüstung des Hundeführers, Helfers
  • Persönliche Zusatzausrüstung der Einsatzkräfte (Karten, Kompass, GPS-Geräte)
  • Kosten für Funkgeräte und Gebühren
  • Anmietung von Trainingsgelände
  • Fahrtkosten zu Ausbildung, Fortbildung, Prüfungen und Einsatz
  • Staffel-Haftpflichtversicherung
  • Hundeversicherungen
  • Tierarztkosten
  • und vieles mehr … 

Jeder Betrag kann helfen, Menschenleben zu retten. Egal ob 5, 10, 20 Euro oder mehr. Wir sind für jede Unterstützung dankbar.

 

Kreissparkasse Mayen

Kontoinhaber: BAG-RHV

IBAN: DE09 5765 0010 0198 4989 58

BIC: MALADE51MYN

Unsere Gläubiger - Identifikationsnummer:  DE33BAG00002253073

Spenden können Sie beim Finanzamt steuerlich geltend machen.

Bei Spenden über 50,- Euro übersenden wir gerne auf Anfrage eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung).

Ansonsten gilt Ihr Einzahlungsbeleg als Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt.

So können Sie helfen...

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