Bundesarbeitsgemeinschaft Rettungshundeführender
Vereinigungen
Die Unterweisungen für Arbeiten / Einsätze mit Absturzgefahr eröffnen viele berufliche und ehrenamtliche Möglichkeiten an den unterschiedlichsten Einsatz- und Arbeitsstätten. Für Einsatzkräfte und Höhenarbeiter, die ihr Wissen weitergeben möchten, bietet sich eine Weiterbildung zum Trainer / Auszubildenden nach DGUV Grundsatz 312-001 an. Die Grundkenntnisse im Umgang mit Schutzausrüstungen und Rettungsausrüstungen sowie der PSA gegen Absturz wurden bereits in den speziellen Unterweisungen Anwendung von PSAgA und Retten aus Höhen und Tiefen (RHT) vermittelt. Auch die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gehört zu den zuvor erlernten Fähigkeiten. Dies ist die notwendige Basis für eine Weiterbildung und den Abschluss mit dem Befähigungsnachweis zur Berechtigung von Unterweisungen Auszubildender. So berechtigt die Ausbildung zum Trainer / Ausbildenden nach DGUV Grundsatz 312-001 zur Unterweisungen nach DGUV Regeln 112-198 (zuvor BGR 198) für die Anwendung von „Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)“ und DGUV R 112-199 (zuvor BGR 199) für „Sichern und Retten aus Höhen und Tiefen“ für Anwender der PSAgA. Praktische Übungen mit PSA gegen Absturz bzw. Rettungsausrüstungen sind mit Gefährdungen verbunden, die weit über das übliche Maß anderer praktischer Übungen hinausgehen. Deshalb müssen Personen, die derartige Übungen durchführen, über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Wir qualifizieren Einsatzkräfte und Mitarbeiter an verschiedenen Ausbildungsstätten zum Trainer für Unterweisungen in Anwendung von PSAgA und Rettung mit Evakuierungs- und Rettungsgeräten nach den Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätzen der DGUV – immer nach dem neuesten Stand. Ob Höhe oder Tiefe, mit dieser Unterweisung schulen Sie Ihre Einsatzkräfte und Mitarbeiter für die notwendigen Notfallmaßnahmen. Auch die Grundsätze des Arbeitsschutzes sind Teil der Fortbildung. Gerne führen wir die Unterweisung in der Arbeit mit Rettungsausrüstungen und Schutzausrüstungen auch an den Arbeitsstätten selbst und bei Ihnen vor Ort an nach arbeitsplatzspezifischen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben durch. Die angehenden Trainer werden gezielt mit dem jeweiligen Grundsatz seines Aufgabenbereiches bekannt gemacht, was die Effektivität und Nachhaltigkeit des Trainings steigern und somit die Arbeitssicherheit und Einsatzfähigkeit erhöht.
Gerne schulen wir entsprechend den arbeitsplatzspezifischen Vorgaben, jedoch in den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen. Oft wird nur ein Teil der Ausrüstung für das Sichern am Arbeitsplatz benötigt. Wir unterweisen gezielt für Ihren Aufgabenbereich, was die Effektivität und Nachhaltigkeit des Trainings steigern und somit die Einsatzfähigkeit und Arbeitssicherheit erhöht. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Ausbildung zum Auszubildenden nach DGUV sind unter anderem der Befähigungsnachweis körperlicher Eignung und das Mindestalter von 21 Jahren.
➢ Aktueller Grundkurs nach DGUV R 112-198 und DGUV R 112-199 oder
Grundkurs Einfaches Retten aus Höhen und Tiefen (ERHT), SRHT, Bergwacht SR, USAR - Grundkurs
➢ 21 Jahre
➢ Tauglichkeitsnachweis durch einen Mediziner (wir empfehlen eine G41-Untersuchung)
➢ Ersthelfer(-in)
➢ Geistig und charakterlich geeignet
➢ Körperlich geeignet
➢ Verfügt über theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten
(regelmäßige Benutzung der PSAgA und RA – mind. 15 Tage im Jahr)
➢ Allgemeine Grundlagen des Arbeitsschutzes
➢ Grundsätze der Unfallverhütung
➢ Verantwortung im Arbeitsschutz
➢ TOP-Prinzip
➢ Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, insbesondere der spezifischen Einsatzbedingungen
mit konkreter Auswahl der Anschlagmöglichkeiten, des Auffangsystems und der Rettungsmaßnahmen
➢ Regelwerke für einzelne Einsatzbereiche
➢ Betriebsanweisung der PSAgA
➢ Allgemeine Grundlagen zur PSAgA und RA
➢ Verständnis der Benutzung und der möglichen Gefährdungen
➢ Bauarten und praktische Anwendung der PSAgA / RA
➢ Kenntnisse und Fähigkeiten für die sichere Benutzung
➢ Mögliche Rettungsverfahren für einzelne Einsatzbereiche
➢ Erste Hilfe
➢ Gefahren durch Hängetrauma
➢ Anwendung PSAgA
➢ Auswahl der richtigen PSAgA / RA auf Basis der Gefährdungsbeurteilung
➢ Gefahren durch äußere Einflüsse (z. B. Witterung)
➢ Systemkompatibilität
➢ Gebrauchsanleitung der Ausrüstungen (Schutzausrüstungen und Rettungsausrüstungen)
➢ Kennzeichnung, Gebrauchsdauer, Pflege, Wartung und Lagerung der Ausrüstung
➢ Sicht- und Funktionsprüfung, Erkennen von Mängeln (Schäden, Ablegereife)
➢ Kombination mit anderer PSA (Wechselwirkungen beachten, z. B. PSAgA und Kopfschutz)
➢ Systeme (Auffangsystem, Positionierungssystem, Rettungssystem)
➢ Anlegen und Benutzen eines Auffanggurtes
➢ Benutzung des mitlaufenden Auffanggeräts bei Übungen
➢ Richtiges Steigen im Steigschutz
➢ Bestimmungsgemäße Verwendung
➢ Häufige Fehler in der Anwendung
➢ Auftretende Kräfte und Energien
➢ Beurteilung und Verwendung von Anschlagpunkten
➢ Beurteilung der Tragfähigkeit der Konstruktion für temporär verwendete Anschlagmöglichkeiten
➢ Sicht- und Funktionskontrolle der RA
➢ Anschlagen der Rettungsausrüstung (Auswahl und Lage der Anschlagpunkte)
➢ Richtiges Steigen im Steigschutz
➢ Positionieren mittels Halteseil
➢ Lückenlose Sicherung
➢ Zweite unabhängige Sicherung bei der Übung
➢ Rettungsvorgang – Übersteigen des Verletzten
➢ Schaffung einer Anschlagmöglichkeit / Einhängen des Gerätes
➢ Sichern des Gerätes
➢ Umgang mit Rettungsgerät
➢ Schulterrettung (Schnellrettung im Steigschutz)
➢ Rettung von zwei Verunfallten (Zwischenfall bei Rettungsschulung)
3 Tage mit ca. 8 Stunden (2 Tage Ausbildung, 1 Tag theoretische und praktische Prüfung). Abschlussprüfung mit Zertifikat.
Die Ausbildenden sind verpflichtet, sich stets auf einem aktuellen Wissensstand zu halten. Dies betrifft speziell Änderungen bei DGUV-Vorschriften und dem Regelwerk, aber ebenso betriebliche Verhältnisse und Erkenntnisse aus Unfallgeschehen. Zusätzlich haben sich Ausbildende auf dem technisch neusten Stand zu halten und aktuelle Produktentwicklungen wie z. B. Rückrufaktionen und Warnhinweise der Hersteller zu beachten.
Die Unterweisung für die Qualifikation zum Ausbildenden muss alle 3 Jahre mit mindestens 16 Stunden (2 Tage) oder jährlichen Refresher – Kurs 8 Stunden /1 Tag) wiederholt werden.
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